Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer

Stand: 01.12.2010

Die Webseite www.ClaCR.de, weitere zugehörige Onlineangebote für die stationäre und mobile Nutzung sowie  ClaCR-Applikationen werden von der Mehrwertlabor GmbH, Hilsingstr. 83, 59174 Kamen betrieben – nachfolgend wird das Angebot kurz „ClaCR“ genannt.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für gewerbliche Nutzer und Werbepartner ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtgewerbliche Nutzer. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln insbesondere die geschäftliche Beziehung zwischen ClaCR und Unternehmern (im Sinne des BGB), die kostenfreie oder entgeltpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen.

Im Folgenden wird zwischen verschiedenen Formen der Geschäftsbeziehung unterschieden.
Registrierte Nutzer, die einen Branchenbucheintrag erstellen oder sich in anderer Form als gewerbliche Nutzer erklären, erhalten lediglich den Nutzerstatus "gewerblich".
Als „Premium Partner“ werden gewerbliche Nutzer bezeichnet, die darüber hinaus entgeltpflichtige Leistungen im Rahmen von Premium Partnermodellen nutzen.
Als „Werbepartner“ werden Geschäftspartner bezeichnet, die lediglich Werbeflächen/Werbemittel buchen und belegen und dazu kein eigenes persönliches Nutzerkonto anlegen müssen. 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

ClaCR bietet sowohl kostenfreie als auch entgeltpflichtige Leistungen an, um gewerbliche Angebote für die Oldtimer-, Youngtimer- und Automobilaffine Zielgruppe zu präsentieren und zu  bewerben. Dabei stellt ClaCR lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung, um diese werblichen Inhalte zu speichern, zu präsentieren und abrufbar zu machen.

§ 2 Registrierung, Nutzerkonten und Vertragsschluss für gewerbliche Nutzer und Premium Partner

§ 2.1 Erfordert die gewerbliche Nutzung von ClaCR die Anlage eines Nutzerkontos, so erfolgt diese zunächst als persönliche Registrierung des Ansprechpartners/Verantwortlichen des potentiellen Partners.  Für dieses Nutzerkonto gelten – sofern hier nicht ausdrücklich abweichend beschrieben –  alle Bestimmungen gemäß § 2 der AGB für die nichtgewerbliche Nutzung. Mit der Änderung des Nutzerstatus auf "gewerblicher Nutzer", bzw. die Erweiterung um eine "Premium-Partnerschaft" werden im Nutzerprofil weitere Felder für die Erfassung der Unternehmensdaten bereitgestellt, die vom Partner umgehend und soweit zutreffend ausgefüllt werden müssen.

§ 2.2 Die Änderung des Nutzerstatus auf "gewerblicher Nutzer" erfolgt vollautomatisch mit der Speicherung, bzw. Veröffentlichung eines Branchenbucheintrages. Alternativ kann die Umstellung durch ClaCR manuell auf Anfrage (z.B. per Kontaktformular) durchgeführt werden.

§ 2.3 Zur Nutzung von Premium Partner Leistungen ist der Abschluss eines Vertrages notwendig. ClaCR versendet hierzu auf Anfrage durch den Partner ein entsprechendes Angebot. Mit der Beantragung der Premium Partnerschaft gibt der potentielle Partner ein Angebot auf den Abschluss eines Vertrages ab. Mit der Übermittlung einer Rechnung für gebuchte Leistungen im Rahmen der Premium Partnerschaft erklärt ClaCR die Annahme des Angebotes und das Zustandekommen des Vertrages. Umgehend nach Ausgleich des Rechnungsbetrages wird dem Nutzerkonto der Status der gewählten Premium Partnerschaft(en) zugeteilt, die entsprechenden Leistungen bereitgestellt und eine Information bzgl. der Aktivierung des Premium Partnerschaft an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.

§ 3 Vertragsschluss mit Werbepartnern

§ 3.1 Zur Veröffentlichung von Werbemitteln, für den Auftritt als Sponsor sowie für jede andere „Werbepartnerschaft“ ist der Abschluss eines Vertrages notwendig. ClaCR versendet hierzu auf Anfrage durch den Partner eine aktuelle Preisliste oder eine individuelle Preisinformation.

§ 3.2 Mit der Bestellung von Leistungen gibt der Werbepartner ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Mit der Übermittlung einer Rechnung für gebuchte Leistungen erklärt ClaCR die Annahme des Angebotes und das Zustandekommen des Vertrages.

§ 3.3 Umgehend nach Ausgleich des Rechnungsbetrages sowie unter Berücksichtigung eines evtl. vereinbarten in der Zukunft liegenden Starttermins, werden die vereinbarten Leistungen bereitgestellt und eine Information an den Auftraggeber versendet.

§ 4 Leistungen/Vertragsgegenstand

Nachfolgende Bestimmungen gelten für gewerbliche Nutzer als Ersetzung von § 3 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer.

§ 4.1 ClaCR stellt einem Premium Partner den Leistungsumfang zur Verfügung, der zum Zeitpunkt der Bestellung der Leistung gem. der mit dem Angebot übersandten Leistungsbeschreibung Gültigkeit hat. Bei nicht in der Leistungsbeschreibung definierten aber zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgestellten Funktionen, behält sich ClaCR vor, einzelne Funktionen zu verändern oder zu ergänzen.

§ 4.2 ClaCR veröffentlicht für Werbepartner die vereinbarten Werbemittel für den gebuchten Zeitraum.

§ 4.3 Für sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Dateien etc.), die im Rahmen einer gewerblichen Nutzung von ClaCR Verwendung finden, ist der Premium Partner, bzw. Werbepartner verantwortlich. Dieses schließt prinzipiell die Bereitstellung der Inhalte in korrekten Dateiformaten, für Werbepartner auch die fristgerechte Bereitstellung der vereinbarten Werbemittel ein. Stehen die notwendigen Materialien nicht oder nicht rechtzeitig für die Nutzung in ClaCR zur Verfügung, so bleibt der Vergütungsanspruch von ClaCR unvermindert bestehen.

§ 4.4 Wenn Anhaltspunkte für folgende Fälle bestehen, ist ClaCR berechtigt, Premium Partnerschaften oder Werbeaufträge teilweise oder vollständig abzulehnen, bzw. bereits bestehende Partnerschaften und Aufträge zu stornieren und bereits veröffentlichte Inhalte zu sperren und/oder zu löschen:

  • Die veröffentlichten Inhalte oder Werbemittel verstoßen gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten oder enthalten sexuelle, diskriminierende, beleidigende, rassistische, verleumderische oder sonstig rechtswidrige Elemente.

  • Die veröffentlichten Inhalte oder Werbemittel sind nicht frei von Rechten Dritter.

  • Die über die veröffentlichten Inhalte verlinkten Webseiten verstoßen gegen die o.g. Punkte

§ 4.5 ClaCR behält sich vor, die gesamte Webseite, vollständige Services oder Teile davon temporär zu deaktivieren. Ursachen hierfür können in Wartungs- und Entwicklungsarbeiten liegen, oder durch Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, Sicherheit und Integrität begründet sein.

§ 4.6 Bei technischen Störungen und unvorhergesehenen Systemausfällen und -beeinträchtigungen können Services sowie die Webseite ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen.

§ 4.7 In Fällen höherer Gewalt ist ClaCR von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung  von keiner Partei zu vertreten sind.

§ 4.8 Werden Leistungen aus den in § 4.4 genannten Gründen storniert oder können aus den in § 4.7 genannten Gründen nicht bereitgestellt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.

§ 4.9 Für die Erstellung nutzergenerierter Inhalte im Rahmen einer Premium Partnerschaft gelten ausdrücklich auch die Bestimmungen aus § 4 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer.

§ 5 Haftungsfreistellung und rechtliche Pflichten

§ 5.1 Die Haftungsfreistellung durch Partner erfolgt analog zu § 5 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer.

§ 5.2 Partner verpflichten sich darüber hinaus, die folgenden gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils aktuellen und gültigen Fassung zu beachten und umzusetzen:

  • die Preisangabenverordnung (PangV)

  • das Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • das Telemediengesetz (TMG)

  • das Fernabsatzrecht (§ 312b bis 312d BGB)

§ 6 Laufzeiten und Vertragsbeendigung

§ 6.1 Die vollständige Löschung des Nutzerkontos sowie aller vom Nutzer erstellten Inhalte ist jederzeit durch den Nutzer möglich. Auf Anfrage kann auch der Status "gewerblicher Nutzer" jederzeit gelöscht werden, so daß das Nutzerkonto als "nichtgewerblicher Nutzer" weitergeführt werden kann.

§ 6.2 Verträge über einzelne befristete Leistungen enden (unabhängig vom Status/Bestehen des Nutzerkontos) mit Ablauf des jeweils vereinbarten Buchungszeitraumes.

§ 6.3 Unbefristete Verträge für sich automatisch monatlich oder jährlich verlängernde Leistungen, können (unabhängig vom Status/Bestehen des Nutzerkontos) mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der aktuellen Buchungsperiode gekündigt werden.

§ 6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch ClaCR besteht insbesondere dann, wenn Partner wiederholt und/oder nach Abmahnung durch ClaCR gegen diese AGB oder gegen geltende rechtliche Bestimmungen verstoßen.

§ 6.5 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Bereitstellung der Leistungen aus der Premium Partnerschaft, bzw. werden vorhandene Werbemittel von ClaCR Webseiten oder anderen Werbeträgern entfernt.

§ 6.6 Wird das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt oder das Nutzerkonto gem. § 6.1 beendet oder verändert, besteht kein Anspruch auf die volle oder anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.

§ 7 Preisangaben, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung

§ 7.1 Entgelte richten sich nach den Angaben in Angeboten und Rechnungen. Angaben in veröffentlichten Preislisten, auf Webseiten, in E-Mails oder anderen Dokumenten sind unverbindlich und freibleibend.

§ 7.2 Zahlungen sind per Vorkasse zu leisten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wird. Bei Angeboten mit zyklisch/regelmäßig anfallenden Entgelten sind die Zahlungen gem. der mit der Rechnung übersendeten Zahlungsbedingungen zu leisten, bzw. ist sicherzustellen, dass Forderungseinzüge erfolgen können.

§ 7.3 Schlägt ein Forderungseinzug fehl, so trägt der Nutzer die dafür anfallenden Mehrkosten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat. Im Falle einer nicht erfolgten, bzw. fehlgeschlagenen Zahlung wird der entgeltpflichtige Dienst nicht zur Verfügung gestellt. Weiter behält sich ClaCR vor, das Nutzerkonto bei ausstehenden Zahlungen temporär oder vollständig zu sperren.

§ 7.4 Die Zurückbehaltung von Zahlungen  wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen sowie die Aufrechnung mit solchen Forderungen ist nicht zulässig. 

§ 7.5 ClaCR behält sich das Recht vor, im Rahmen von Marketingaktionen Gebühren und Konditionen temporär und/oder abhängig von Nutzergruppen zu variieren. Die Änderungen treten mit Ihrer Veröffentlichung in Kraft, falls nicht ausdrücklich andere Aktionszeiträume in der Veröffentlichung festgelegt sind.

§ 7.6 Änderungen an Gebühren und Konditionen werden mit Angabe des Änderungszeitpunktes über die Webseite sowie die abrufbare Preisliste kommuniziert und in von ClaCR erstellten Angeboten berücksichtigt. Geänderte Gebühren und Konditionen betreffen nur neue Buchungen ab dem Änderungszeitpunkt. Laufende entgeltpflichtige Dienste werden bis zum Ende ihrer Laufzeit zu den ursprünglichen Konditionen abgerechnet.

§ 7.7 Der Partner ist für die unverzügliche Prüfung der vereinbarten Leistungen verantwortlich und hat etwaige Mängel zu reklamieren.

§ 7.8 ClaCR ist zur Nachbesserung oder Nacherfüllung berechtigt. Dem Partner wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt, falls der Mangel nicht beseitigt werden kann und es sich um einen erheblichen Mangel handelt.

§ 8 Nutzung von ClaCR Funktionen, Änderungen für gewerbliche Nutzer

§ 8.1 Das ClaCR Fahrzeugregister steht auch gewerblichen Nutzern im Umfang wie in § 6 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer beschrieben zur Verfügung.

§ 8.2 Der ClaCR Marktplatz steht gewerblichen Nutzern mit folgenden Ergänzungen/Änderungen zur Verfügung:

Ersetzend für § 7.4 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer gilt:

Im Teilemarkt haben gewerbliche Nutzer die Möglichkeit, Händleranzeigen (als eigenes Inhaltsformat) zu erstellen und zu veröffentlichen. Weiter stellt ClaCR Such- und Sortierfunktionen zur Verfügung, um in den bestehenden privaten und gewerblichen Anzeigen (Kleinanzeigen / Händleranzeigen) nach Inhalten zu suchen und sich die entsprechenden Anzeigen vollständig anzeigen zu lassen.

Ersetzend für § 7.5 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer gilt:

ClaCR behält sich vor, die Menge an Händleranzeigen je gewerblichem Nutzer zu jeder Zeit zu limitieren und die Dauer der Veröffentlichung (Laufzeit der Anzeige) einzuschränken. ClaCR behält sich vor einzelne Leistungen oder Angebote zu Händleranzeigen, ggf. auch zu unterschiedlichen Konditionen für unterschiedliche Nutzergruppen entgeltpflichtig anzubieten. Der Vertragsschluss für diese Leistungen kommt gem. § 2 dieser AGB zustande.

§ 8.3 Das ClaCR Branchenbuch steht gewerblichen Nutzern mit folgenden Ergänzungen/Änderungen zu § 8 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer zur Verfügung:

Ergänzend gilt:

Die Erstellung von Standardeinträgen im Branchenbuch ist für gewerbliche Nutzer kostenfrei.

Die Erstellung von Premiumeinträgen im Branchenbuch setzt die Buchung und Freischaltung als „Premium Partner Branchenbuch“ voraus. Der Vertragsschluss für diese Leistungen kommt gem. § 2 dieser AGB zustande.

§ 8.4 Die ClaCR Veranstaltungstermine, bzw. der Veranstaltungskalender steht auch gewerblichen Nutzern im Umfang wie in § 9 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer beschrieben zur Verfügung.

Ergänzend gilt:

Mit Buchung und Freischaltung einer „Premium Partnerschaft“ wird die Zahl der möglichen Veranstaltungstermine auf die im Angebot festgelegte Menge erhöht. Der Vertragsschluss für diese Leistungen kommt gem. § 2 dieser AGB zustande.

§ 8.5 Das ClaCR Verzeichnis von Museen und Ausstellungen steht gewerblichen Nutzern mit folgenden Ergänzungen/Änderungen zu § 10 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer zur Verfügung:

Ergänzend gilt:

Die Erstellung von Einträgen im Verzeichnis von Museen und Ausstellungen setzt die Buchung und Freischaltung als „Premium Partner Museen/Ausstellungen“ voraus. Der Vertragsschluss für diese Leistungen kommt gem. § 2 dieser AGB zustande.

§ 8.6 Das ClaCR Angebotsverzeichnis für Reisen, Rallyes und Touren steht gewerblichen Nutzern mit folgenden Ergänzungen/Änderungen zu § 11 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer zur Verfügung:

Ergänzend gilt:

Die Erstellung von Einträgen im Angebotsverzeichnis für Reisen, Rallyes und Touren setzt die Buchung und Freischaltung als „Premium Partner Reisen/Rallyes“ voraus. Der Vertragsschluss für diese Leistungen kommt gem. § 2 dieser AGB zustande.

§ 8.7 Die Möglichkeit zur Erstellung von Tourberichten steht auch gewerblichen Nutzern im Umfang wie in § 12 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer beschrieben zur Verfügung. Im Interesse der ClaCR Nutzergemeinschaft ist die Nutzung des Clubbereiches für Werbe- und Vermarktungszwecke untersagt.

§ 8.8 Der Clubbereich steht auch gewerblichen Nutzern im Umfang wie in § 13 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer beschrieben zur Verfügung. Im Interesse der ClaCR Nutzergemeinschaft ist die Nutzung des Clubbereiches für Werbe- und Vermarktungszwecke untersagt.

§ 8.9 Das Forum steht auch gewerblichen Nutzern im Umfang wie in § 14 der AGB für nichtgewerbliche Nutzer beschrieben zur Verfügung. Im Interesse der ClaCR Nutzergemeinschaft ist die Nutzung des Forums für Werbe- und Vermarktungszwecke untersagt.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kamen.

ClaCR ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

Über Änderungen an den AGB wird der Nutzer rechtzeitig auf der Webseite sowie per E-Mail an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Der Vertragspartner kann der neuen Version der AGB innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Mit dem Widerspruch gilt die aktualisierte Version der AGB als nicht angenommen und ClaCR  hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von vier Wochen nach In-Kraft-Treten der geänderten AGB.